| RUND UM DIE UHR
Zugang, Aufenthalt und Ausfahrt (ausgenommen die Anforderungen für
die Marktreinigungsdienste) für: Inhaber, Mitarbeiter und Angestellte
von Firmen, denen ein Stand zugewiesen ist, von Erzeugern und den
Zubringern.
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UHRZEITEN |
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| 2,30 |
Beginn
der Warenabladearbeiten |
| 3,30 |
Zutritt
für den Verhandlungsbeginn |
| 10,00 |
Verhandlungsende |
| 11,00 |
Schließund
des Marktes für die Käufer |
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Von 2,30 bis
3,30 Uhr und von 11,00 bis 22,30 Uhr
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Die
Waren können bewegt werden, auch am Ausgang, sofern sie
auf Fahrzeugen der eingetragenen Großhändler oder
der Transportbetriebe transportiert werden (ausgenommen die
Anforderungen für die Marktreinigungsdienste) |
| Von
22,30 bis 2,30 Uhr |
Volle
Schließung des Marktes, außer für die Transportfahrzeuge
der Lieferfirmen, die einfahren, sich am Ladeplatz aufstellen,
aber nicht abladen dürfen. |
DIE
UHRZEITEN SIND RICHTANGABEN UND SICH ÄNDERN.
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